Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

www.cristalopolis.eu von HCD-Hil­ler – Rai­nald Hiller

1. Geltungsbereich

Die­se All­ge­mei­nen Ver­kaufs- und Lie­fer­be­din­gun­gen gel­ten für alle unse­re Lie­fe­run­gen von Waren und – sinn­ge­mäß – für die Erbrin­gung von Leis­tun­gen durch uns, auch wenn die­se Lie­fe­run­gen bzw. Leis­tun­gen ohne Ver­wen­dung oder aus­drück­li­che Bezug­nah­me auf die­se All­ge­mei­nen Ver­kaufs- und Lie­fer­be­din­gun­gen erfol­gen. Mit Bestel­lung bzw. spä­tes­tens mit Emp­fang der Ware bzw. Leis­tung aner­kennt der Käu­fer die­se All­ge­mei­nen Ver­kaufs- und Lie­fer­be­din­gun­gen. Abän­de­run­gen oder Neben­ab­re­den bedür­fen zu ihrer Gül­tig­keit unse­rer schrift­li­chen Bestä­ti­gung und gel­ten nur für den jewei­li­gen ein­zel­nen Geschäfts­fall. Abwei­chen­den Ver­trags­be­din­gun­gen des Käu­fers wird aus­drück­lich wider­spro­chen. Auch die Über­sen­dung einer Auf­trags­be­stä­ti­gung durch uns gilt nicht als Aner­ken­nung der Ver­trags­be­din­gun­gen des Käufers.

Unse­re Ange­bo­te sind zur Gän­ze – auch für Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Gewichts- und Maß­an­ga­ben – frei­blei­bend. Bestel­lun­gen des Käu­fers wer­den erst durch unse­re schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung oder durch Lie­fe­rung bzw. Leis­tung ange­nom­men. Wir sind berech­tigt, Bestel­lun­gen auch nur zum Teil anzu­neh­men oder ohne Anga­be von Grün­den abzulehnen.

2. Preise

Unse­re Prei­se ver­ste­hen sich inklu­si­ve Ver­sand und (öster­rei­chi­scher) Mehrwertsteuer.

Die in unse­ren Preis­lis­ten ange­führ­ten Prei­se sind frei­blei­bend. Es wird der Preis nach der am Tag der Bestel­lung gel­ten­den Preis­lis­te ver­rech­net; dies unab­hän­gig von even­tu­ell ande­ren Prei­sen zum Tag der Bestellung.

3. Lieferung, Lieferzeit

Die Anga­be von Lie­fer­ter­mi­nen erfolgt unver­bind­lich. Die Nicht­ein­hal­tung der Lie­fer­ter­mi­ne berech­tigt den Käu­fer aller­dings jeden­falls erst dann zur Gel­tend­ma­chung der ihm gesetz­lich zuste­hen­den Rech­te, wenn wir trotz schrift­li­cher Set­zung einer min­des­tens vier­wö­chi­gen Nach­frist die Lie­fe­rung bzw. Leis­tung nicht durchführen.

Die Lie­fer­frist wird durch alle vom Par­tei­wil­len unab­hän­gi­gen Umstän­den, wie z.B. nicht recht­zei­ti­ge Belie­fe­rung durch die Vor­lie­fe­ran­ten, Roh­stoff­si­tua­ti­on, Fäl­le höhe­rer Gewalt, unvor­her­seh­ba­re Betriebs­stö­run­gen, behörd­li­che Ein­grif­fe, Trans­port- und Ver­zol­lungs­ver­zug, Trans­port­schä­den, Energie‑, Mate­ri­al- und Roh­stoff­man­gel, Aus­schuß wich­ti­ger Fer­ti­gungs­tei­le und Arbeits­kon­flik­te, um die Dau­er der Hin­de­rung verlängert.

Der Käu­fer ist ver­pflich­tet, die Ware bzw. Leis­tung sofort nach Ver­stän­di­gung von der Bereit­stel­lung zu über­neh­men. Bei Abnah­me­ver­zug wird der Käu­fer – vor­be­halt­lich uns sonst zuste­hen­der Rech­te – lager­zins­pflich­tig. Soweit Teil­lie­fe­run­gen mög­lich sind, sind sie auch recht­lich zuläs­sig. Jede Teil­lie­fe­rung gilt als eige­nes Geschäft und kann von uns geson­dert in Rech­nung gestellt werden.

4. Erfüllung und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Über­ga­be der Ware an den Spe­di­teur oder Fracht­füh­rer, spä­tes­tens jedoch mit dem Ver­las­sen des Werks oder Lagers auf den Käu­fer über. Dies gilt auch im Fall der Lie­fe­rung durch uns frei Bestim­mungs­ort mit eige­nem oder frem­dem Fahr­zeug. Lie­fe­run­gen auf Abruf gel­ten spä­tes­tens ein Jahr nach Bestel­lung als abge­ru­fen. Die Lie­fe­rung erfolgt man­gels beson­de­rer Wei­sung des Käu­fers nach bes­tem Ermes­sen und ohne Gewähr für die Wahl der schnells­ten und bil­ligs­ten Ver­sen­dung. Ver­pa­ckungs­ma­te­ri­al wird zu Selbst­kos­ten berech­net und nicht zurückgenommen.

5. Mängelrüge und Gewährleistung

Der Käu­fer hat die gelie­fer­te Ware bzw. die erbrach­te Leis­tung nach Erhalt unver­züg­lich auf Voll­stän­dig­keit, Rich­tig­keit und sons­ti­ge Män­gel­frei­heit zu über­prü­fen und even­tu­el­le Män­gel unver­züg­lich, spä­tes­tens jedoch fünf Werk­ta­ge nach Erhalt der Ware bzw. Leis­tung, schrift­lich zu rügen. Wenn Waren unmit­tel­bar an Drit­te ver­sandt wer­den, begin­nen die Fris­ten für die Unter­su­chung und Rüge­ver­pflich­tung mit Ein­la­gen der Ware beim Dritten.

Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt für jede Art von Lie­fe­rung bzw. Leis­tung sechs Mona­te ab Gefahrenübergang.

Für die Ver­wend­bar­keit für einen bestimm­ten Gebrauch leis­ten wir nur bei aus­drück­li­cher Zusa­ge Gewähr. Unse­re Gewähr­leis­tung beschränkt sich nach unse­rer Wahl auf die Lie­fe­rung von Ersatz­wa­re glei­cher Art und Men­ge oder Ver­bes­se­rung. Bei auf­grund von Spe­zi­fi­ka­tio­nen und Anwei­sun­gen des Käu­fers erbrach­ten Leis­tung leis­ten wir nur für die bedin­gungs­ge­mä­ße Aus­füh­rung Gewähr. Die Gewähr­leis­tungs­frist beginnt durch Lie­fe­rung von Ersatz­wa­re bzw. Ver­bes­se­rung nicht neu zu laufen.

6. Schadenersatz

Scha­den­er­satz­an­sprü­che des Käu­fers aus wel­chem Rechts­grund immer, ins­be­son­de­re wegen Ver­zugs, Unmög­lich­keit der Leis­tung, posi­ti­ver For­de­rungs­ver­let­zung, Ver­schul­den bei Ver­trags­ab­schluß, Man­gel­fol­ge­scha­dens, Män­geln oder wegen uner­laub­ter Hand­lun­gen sind aus­ge­schlos­sen, soweit sie nicht auf Vor­satz oder kras­ser gro­ber Fahr­läs­sig­keit unse­rer­seits beruhen.

Die von uns bei den gelie­fer­ten Waren bzw. erbrach­ten Leis­tun­gen erteil­ten Anwei­sun­gen zur Mon­ta­ge, Inbe­trieb­nah­me und Benut­zung (Bedie­nungs­an­lei­tung) sind unbe­dingt ein­zu­hal­ten. Bei Miß­ach­tung die­ser Anwei­sun­gen oder bei der Nicht­be­ach­tung von behörd­li­chen Zulas­sungs­be­din­gun­gen ent­fällt jede Haf­tung unsererseits.

Der Käu­fer nimmt zur Kennt­nis, daß nicht offen­kun­di­ge struk­tu­rel­le Schwä­chen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Er ver­pflich­tet sich daher, die­se Pro­duk­te vor Ver­wen­dung einer Über­prü­fung zu unter­zie­hen. Soweit die Pro­duk­te ein­ge­baut oder sonst mit ande­ren ver­bun­den wer­den, sind die­se vor Ver­wen­dung jeden­falls durch hin­rei­chen­de Pro­ben vom Käu­fer zu über­prü­fen. Der Käu­fer haf­tet uns für sämt­li­che Nach­tei­le, die uns aus einer Nicht­er­fül­lung die­ser Ver­pflich­tun­gen entstehen.

7. Zahlungsbedingungen

Unse­re Rech­nun­gen sind sofort bei Bestel­lung mit­tels der im Web­shop bereit­ste­hen­den Zah­lungs­op­tio­nen (Vor­aus­kas­se, Kre­dit­kar­ten) zu begleichen.

Bei Ver­zug des Käu­fers mit Zah­lung (Vor­aus­kas­se) sind wir – unbe­scha­det sons­ti­ger Rech­te – berech­tigt, unse­re Lie­fe­run­gen bzw. Leis­tun­gen bis zur Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Gegen­leis­tung unter Wah­rung der noch offe­nen Lie­fer­frist zurück­zu­be­hal­ten oder nach Ver­strei­chen einer ange­mes­se­nen Nach­frist vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten und Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung zu ver­lan­gen. In letz­te­rem Fall sind wir berech­tigt, die ver­ein­bar­te Anzah­lung, min­des­tens aber 15% des Prei­ses als Min­dest­ver­trags­stra­fe zu for­dern bzw. einzubehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

a) Sämt­li­che gelie­fer­te Waren blei­ben bis zur Bezah­lung auch künf­ti­ger For­de­run­gen, bei lau­fen­der Rech­nung von Sal­do­for­de­run­gen aus wel­cher Lie­fe­rung auch immer, unser Eigen­tum, und zwar auch dann, wenn Zah­lun­gen unter beson­de­rer Bezeich­nung von For­de­run­gen geleis­tet wurden.

b) Der Käu­fer ist berech­tigt, die von uns gelie­fer­te Ware im ord­nungs­ge­mä­ßen Geschäfts­be­trieb an Drit­te wei­ter zu ver­äu­ßern. Er tritt bereits bei Ver­trags­ab­schluß alle ihm zuste­hen­den Ansprü­che gegen sei­ne Abneh­mer mit allen Neben­rech­ten an uns ab, bleibt jedoch zur Ein­zie­hung berech­tigt, so lan­ge er sich nicht uns gegen­über in Ver­zug befin­det. Wir sind berech­tigt, die Abneh­mer des Käu­fers von der Abtre­tung zu ver­stän­di­gen und/oder vom Käu­fer den Ver­merk der Abtre­tung in sei­nen Büchern zu ver­lan­gen. Der Käu­fer hat uns auch alle Unter­la­gen und Infor­ma­tio­nen zu geben, die zur Gel­tend­ma­chung unse­rer Rech­te erfor­der­lich sind. Gelangt ein der­ar­ti­ger abge­tre­te­ner Rech­nungs­be­trag an Drit­te, so ist der Käu­fer ver­pflich­tet die­sen Betrag vom Drit­ten zurück­zu­for­dern und ihn an uns auszufolgen.

c) Zur Besich­ti­gung der Vor­be­halts­wa­re sichert uns der Käu­fer jeder­zeit den Zutritt zu sei­nem Betrieb zu. Kommt der Käu­fer mit sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen in Ver­zug, wird ein Insol­venz­ver­fah­ren über sein Ver­mö­gen bean­tragt oder eröff­net oder ver­stößt der Käu­fer gegen sons­ti­ge Ver­trags­pflich­ten, so sind wir – nach unse­rer Wahl unter Auf­recht­erhal­tung des Ver­trags – berech­tigt, die Her­aus­ga­be der Vor­be­halts­wa­re zu ver­lan­gen, die­se abzu­ho­len und/oder siche­rungs­wei­se abge­tre­te­ne For­de­run­gen einzuziehen.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Auf die Rechts­be­zie­hun­gen mit dem Käu­fer ist aus­schließ­lich öster­rei­chi­sches Recht unter Aus­schluß des UN-Kauf­rechts anzu­wen­den. Erfül­lungs­ort für alle sich aus die­sem Ver­trag erge­ben­den Ver­pflich­tun­gen ist Neu­siedl am See, Österreich.

a) Als Gerichts­stand für alle sich mit­tel­bar oder unmit­tel­bar aus dem Ver­trag erge­ben­den Strei­tig­kei­ten mit dem Ver­trags­part­ner mit Sitz in einem Mit­glied­staat des Euro­päi­schen Bin­nen­mark­tes und mit Sitz in einem Staat der das soge­nann­te Luga­no- bzw. Brüs­se­ler Über­ein­kom­men auf Grund­la­ge von ABl L 319 vom 25.11.1988 bzw. ABl L 299 vom 31.12.1972 (samt der kon­so­li­dier­ten Fas­sun­gen) rati­fi­ziert hat, wird das für den ers­ten Wie­ner Gemein­de­be­zirk ört­lich und sach­lich zustän­di­ge Gericht ver­ein­bart. Wir sind jedoch auch berech­tigt, ein ande­res, für den Käu­fer zustän­di­ges Gericht anzurufen.

b) Für alle sich mit­tel­bar oder unmit­tel­bar aus dem Ver­trag erge­ben­den Strei­tig­kei­ten mit dem Ver­trags­part­ner mit Sitz außer­halb des Euro­päi­schen Bin­nen­mark­tes oder mit Sitz in einem Staat der das soge­nann­te Luga­no- bzw. Brüs­se­ler Über­ein­kom­men nicht rati­fi­ziert hat, wird als aus­schließ­li­che Zustän­dig­keit das Schieds­ge­richt bei der Inter­na­tio­na­len Han­del­kam­mer Wien unter Zugrun­de­le­gung ihrer Ver­fah­rens­re­geln ver­ein­bart. Das Schieds­ver­fah­ren wird in Wien abgehalten.

10. Widerrufsbelehrung

Wider­rufs­recht: Wenn Sie Ver­brau­cher i.S.d. §13 BGB sind, kön­nen Sie Ihre Ver­trags­er­klä­rung inner­halb von zwei Wochen ohne Anga­be von Grün­den in Text­form (Brief, Fax, E‑Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Frist­ab­lauf über­las­sen wur­de – durch Rück­sen­dung der Sache wider­ru­fen. Die Frist beginnt nach Erhalt die­ser Beleh­rung in Text­form, jedoch nicht vor Ein­gang der Ware beim Emp­fän­ger und auch nicht vor Erfül­lung unse­rer Infor­ma­ti­ons­pflich­ten gem. §312c Abs 2 BGB in Ver­bin­dung mit § 1 Abs 1,2 und 4 BGB-InfoV sowie unse­rer Pflich­ten gem. §312e Abs 1 Satz 1 BGB in Ver­bin­dung mit §3 BGB-InfoV. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung des Wider­ru­fes oder der Sache.

Der Wider­ruf ist zu rich­ten an:

HCD-Hil­ler – Rai­nald Hiller
Unte­re Haupt­stras­se 28/2
A‑7100 Neu­siedl am See

Tel: +43 (0)2167 454487
Email: 
office@hcd-hiller.at

Wider­rufs­fol­gen: Im Fal­le eines wirk­sa­men Wider­ru­fes sind die bei­der­seits emp­fan­ge­nen Leis­tun­gen zurück­zu­ge­wäh­ren und ggf. gezo­ge­ne Nut­zen (z.B. Zin­sen) her­aus­zu­ge­ben. Kön­nen Sie uns die emp­fan­ge­ne Leis­tung ganz oder teil­wei­se nicht oder nur in ver­schlech­ter­tem Zustand zurück­ge­wäh­ren, müs­sen Sie uns inso­weit ggf. Wer­ter­satz leis­ten. Bei der Über­las­sung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Ver­schlech­te­rung der Sache aus­schließ­lich auf deren Prü­fung zurück­zu­füh­ren ist. Im Übri­gen kön­nen Sie die Pflicht zum Wer­ter­satz für eine durch die bestim­mungs­ge­mä­ße Inge­brauch­nah­me der Sache ent­stan­de­ne Ver­schlech­te­rung ver­mei­den, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigen­tum in Gebrauch neh­men und alles unter­las­sen, was den Wert beein­träch­tigt. Paket­ver­sand­fä­hi­ge Sachen sind auf unse­re Gefahr zurück­zu­sen­den. Die Rück­sen­dung ist kos­ten­frei. Ver­pflich­tun­gen zur Erstat­tung von Zah­lun­gen müs­sen inner­halb von 30 Tagen erfüllt wer­den. Die Frist beginnt für Sie mit der Absen­dung Ihrer Wider­rufs­er­klä­rung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Streitschlichtung

Wir ver­pflich­ten uns, in Streit­fäl­len am Schlich­tungs­ver­fah­ren des Inter­net Ombuds­mann teilzunehmen:

www.ombudsmann.at
Inter­net Ombudsmann
Mar­ga­re­ten­stra­ße 70/2/10
A‑1050 Wien

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zu den Ver­fah­rens­ar­ten unter www.ombudsmann.at oder in den jewei­li­gen Verfahrensrichtlinien:
Ver­fah­rens­richt­li­ni­en des Inter­net Ombuds­mann für die alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung nach dem AStG (AStG-Schlich­tungs­ver­fah­ren) Richt­li­ni­en AStG-Ver­fah­ren (PDF)
Richt­li­ni­en für das Schlich­tungs­ver­fah­ren beim Inter­net Ombuds­mann außer­halb des Anwen­dungs­be­reichs des AStG (Stan­dard-Ver­fah­ren) Richt­li­ni­en Stan­dard-Ver­fah­ren (PDF)
Für die Bei­le­gung von Strei­tig­kei­ten mit unse­rem Unter­neh­men kann auch die OS-Platt­form genutzt wer­den: Link zur OS-Platt­form: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unse­re E‑Mail-Adres­se: office@hcd-hiller.at

11. Sonstiges

Eine Über­tra­gung der Rech­te aus dem mit uns abge­schlos­se­nen Ver­trag an Drit­te ist ohne unse­re schrift­li­che Geneh­mi­gung nicht gestat­tet. Bei recht­li­cher Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Punk­te der all­ge­mei­nen Ver­kaufs- und Lie­fer­be­din­gun­gen blei­ben die übri­gen Bestim­mun­gen und die unter ihrer Zugrun­de­le­gung geschlos­se­nen Ver­trä­ge auf­recht. Die unwirk­sa­me Bestim­mung ist durch eine wirk­sa­me, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächs­ten kommt, zu ersetzen.